Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die eine Aufzählung von Waren enthält, deren Ausfuhr genehmigungsbedürftig ist (z. B. Embargo).
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Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die eine Aufzählung von Waren enthält, deren Ausfuhr genehmigungsbedürftig ist (z. B. Embargo).